Das Kolbenrecht
Das Kolbenrecht,
[
1691-1692] des -es, plur. inus. 1) Das
ehemahlige Faustrecht, (
S. dieses Wort,) so fern man dabey der Streitkolben
bedienete. 2) Das ehemahlige Recht, seine Unschuld durch einen Zweykampf zu
beweisen, das Kampfrecht; aus eben diesem Grunde.