Der Kohrherr
Der Kohrherr,
[
1689-1690] des -en, plur. die -en, im
Niedersächsischen, besonders in Bremen. 1) Eine obrigkeitliche Person, welche
die Aufsicht über die eingebrachten Eßwaaren hat, und solche kosten und taxiren
muß, (
S. Köhren 2.) In andern Gegenden der Kiefer. 2) Bey den
Rathswahlen, derjenige, welcher durch das Los erwählet worden, nebst noch drey
andern einen neuen Rathsherren zu erwählen; an andern Orten der Wahlherr.