Knarren
Knarren,
[
1651-1652] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und eine Art eines zitternden und rauschenden
Schalles ausdruckt, dergleichen der ist, welchen die Bewegung des Rades um eine
ungeschmierte Achse macht, und wovon knirren eine feinere, knorren und knurren
aber eine gröbere Art ausdruckt. 1) Diesen Schall von sich geben. Die Räder
eines Wagens knarren, wenn sie nicht geschmiert werden. Eine Thür knarret, wenn
die Angel nicht geschmieret ist. Neue Schuhe, ein mit Getreide beladener Wagen
knarren, so wie der gefrorne Schnee knarret, wenn man darauf gehet. 2) Diesen
Schall hervor bringen. Mit den Schuhen knarren. Die Nachtwächter knarren an
denjenigen Orten, wo sie statt des Hornes eine Knarre führen. Im Oberdeutschen
knarren auch die Hunde, welche im Hochdeutschen knurren. Eben daselbst wird es
auch figürlich für murren und knurren gebraucht. Anm. Im Nieders. gnarren und
knarren, im Angels. gnyrran, im Dän. knarre, im Schwed. knarra, im Engl. to
gnarr. In den gemeinen Sprecharten hat man davon auch das Frequentativum
knarzen. Schnarren ist durch den vorgesetzten Zischlaut aus diesem Worte
entstanden, der aber hier nicht müßig ist, sondern wirklich einen besondern,
obgleich nahe verwandten Schall ausdruckt. [
1653-1654]