Der Klosterbruder
Der Klosterbruder,
[
1641-1642] des -s, plur. die -brüder,
derjenige in einem Mönchskloster, welcher die häuslichen Arbeiten in demselben
verrichtet, gleichfalls die Ordensgelübde ablegen muß, und auch nur Bruder
schlechthin genannt wird; zum Unterschiede von den Mönchen im engern Verstande.
(
S. auch Bruder.) Die weiblichen Personen dieser Art in
den Nonnenklöstern werden Klosterschwestern oder Schwestern genannt; zum
Unterschiede von den Klosterfrauen.