Das Klippwerk
Das Klippwerk,
[
1633-1634] des -es, plur. die -e. 1) Im
gemeinen Leben, geringe oder kleine Waaren, welche im Verkehre klippen oder
klappern, dergleichen kleine hölzerne Gefäße, hölzernes Spielwerk u. s. f.
sind; ohne Plural. 2) In den Münzen, eine Maschine, und die ganze dazu gehörige
Anstalt, Scheidemünzen vermittelst des Schlagens mit dem Hammer zu prägen; von
klippen, klappen oder schlagen.
S. Klipp und 1. Klippe.