Klingeln
Klingeln,
[
1629-1630] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches das Iterativum und zugleich Diminutivum von klingen
ist, vermittelst kleiner klingender Werkzeuge einen wiederhohlten Klang hervor
bringen. Besonders vermittelst kleiner Glocken oder Schellen. An der Thür
klingeln, vor der Thür stehen und an den Glöckchen ziehen, damit die Thür
geöffnet werde; an andern Orten schellen. Einem klingeln, ihm mit der Klingel,
oder einer kleinen Glocke ein Zeichen geben, daß er kommen soll. Ihre Mutter
hat mir geklingelt, Weiße. Im Nieders. pingeln, im Engl. to gingle.
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1631-1632]