Das Klepperlehen
Das Klepperlehen,
[
1625-1626] des -s, plur. ut nom. sing.
ein bürgerliches Leben, dessen Besitzer statt der Ritterdienste dem Lehenherren
in gewissen Fällen einen Klepper zu dessen Gebrauche halten, oder statt dessen
ein bestimmtes Maß Getreide liefern muß, Feudum caballinum. Ein solcher
Lehensmann wird ein Kleppermann, und das Pferd, welches er stellen muß; der
Lehenklepper genannt.