Kleinfügig
Kleinfügig,
[
1621-1622] -er, -ste, adj. et adv. 1) *
Klein, in der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes; in welchem Verstande im
Oberdeutschen auch das Hauptwort die Kleinfüge üblich ist. Die Vogtey ist wegen
ihrer Kleinfüge einer andern einverleibt worden, Bluntschli. 2) Im figürlichen
Verstande, klein, dem Werthe, der Wichtigkeit nach, gering, unerheblich. Siehe
Geringfügig.