Die Klauensteuer
Die Klauensteuer,
[
1609-1610] plur. die -n, in einigen
Gegenden, eine Steuer ohne Abgabe, welche von dem zahmen vierfüßigen Viehe,
besonders aber von dem Hornviehe gegeben wird, das Klauengeld, oder
Klauenthaler, so fern sie in einem Thaler von jedem Stücke Hornviehe bestehet;
wo Klaue figürlich ein mit Klauen versehenes Thier bedeutet.
S. Klaue 1.