Der Klappermann
Der Klappermann,
[
1603-1604] des -es, plur. die -männer. 1)
Ein Mann mit einer Klapper, dergleichen am manchen Orten die Nachtwächter, die
Almosensammler u. s. f. sind, wenn sie sich einer Klapper bedienen, andern ihre
Gegenwart hörbar zu machen. 2) Ohne Plural wird der Tod in der komischen
Schreibart zuweilen der Klappermann genannt, weil man ihn gemeiniglich unter
dem Bilde eines dürren klappernden Gerippes vorstellet.