Der Kirchvater
Der Kirchvater,
[
1589-1590] des -s, plur. die -väter. 1)
Für Kirchenvater, obgleich nicht auf die beste Art,
S. dieses Wort. 2) An einigen Orten derjenige, welcher
die Einkünfte einer Kirche verwaltet, der Kirchenvorsteher,
S. Kirchenältester.