Die Kirchmesse
Die Kirchmesse,
[
1587-1588] plur. die -n. 1) Eigentlich,
wo dieses Wort in der Römischen Kirche die feyerliche Messe, d. i. den
öffentlichen Gottesdienst, bedeutet, welcher alle Jahre an einem gewissen Tage
zum Andenken der Stiftung und Einweihung der Kirche eines Ortes gehalten wird;
die Kirchweihe, das Kirchweihfest. In welchem Verstande es auch an vielen
protestantischen Orten üblich geblieben, wo es denn im gemeinen Leben Kirmse,
Kirms lautet, so wie für Kirchweihe, nur Kirme gesprochen wird. Die
Kirchmesßpredigt, die Kirmsenpredigt. 2) Die bey dieser Gelegenheit in der
Gemeinde und bey deren Gliedern üblichen Schmausereyen und Lustbarkeiten; im
gemeinen Leben gleichfalls Kirmse, Kirchmesse oder Kirmse halten. Zur Kirmse,
auf die Kirmse gehen. Der Kirmsenschmaus, Kirmsenkuchen u. s. f. Nieders.
Karkmiß, Karpmiß, Holländ. Kermis. In weiterer Bedeutung wird, besonders in
Niedersachsen, ein jeder Jahrmarkt eine Kirmse genannt, weil schon in den
ältesten Zeiten bey Gelegenheit eines Kirchweihfestes auch ein Jahrmarkt
gehalten wurde. 3) Das Geschenk, welches man einander bey dieser Gelegenheit zu
kaufen pfleget. Jemanden eine Kirmse kaufen.