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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Kirchhöre | | Der Kirchmeister

Kirchlich

Kirchlich, [1587-1588] adj. et adv. 1) Zu einer Kirche gehörig, in der ersten Bedeutung des Hauptwortes. Die kirchlichen Güter, die Güter einer Kirche. Noch mehr, 2) in der dritten Bedeutung, in dem Zustande der zum öffentlichen Gottesdienste mit einander verbundenen Personen gegründet. Die kirchliche Gemeinschaft. Auch was von der Kirche und ihren Repräsentanten herrühret, sie und die Kirche betrifft. Kirchliche Streitigkeiten. Das kirchliche Recht.
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