Kirchlich
Kirchlich,
[
1587-1588] adj. et adv. 1) Zu einer
Kirche gehörig, in der ersten Bedeutung des Hauptwortes. Die kirchlichen Güter,
die Güter einer Kirche. Noch mehr, 2) in der dritten Bedeutung, in dem Zustande
der zum öffentlichen Gottesdienste mit einander verbundenen Personen gegründet.
Die kirchliche Gemeinschaft. Auch was von der Kirche und ihren Repräsentanten
herrühret, sie und die Kirche betrifft. Kirchliche Streitigkeiten. Das
kirchliche Recht.