Der Kirchensitz
Der Kirchensitz, [1585-1586] des -es, plur. die -e, der Sitz eines Zuhörers in der Kirche; der Kirchenstuhl, der Kirchenstand. Hageborn gebraucht es auf eine ungewöhnliche Art für Kanzel:Ein Kirchensitz, der noch nach alter Kraft Die Hörer gähnen lehrt, und oft den Schlaf verschafft.