Der Kirchen-Patron
Der Kirchen-Patron,
[
1585-1586] des -es, plur. die -e, Fämin.
die Kirchen-Patroninn, diejenige Person, welcher der Kirchensatz zukommt,
welche die Pfarre in einer Gemeinde zu vergeben hat; in einigen Oberdeutschen
Gegenden, der Kirchherr, siehe Patron.