Der Kirchenlehrer
Der Kirchenlehrer,
[
1585-1586] des -s, plur. ut nom. sing.
ein gottesdienstlicher Lehrer, dessen Pflicht es ist, andere in den
Glaubenswahrheiten zu unterrichten; in welchem Verstande es doch wenig mehr
gebraucht wird. Im engern Verstande gebraucht man es nur von den ältern
gottesdienstlichen Personen, welche die christliche Kirche durch ihre Lehren
und Schriften in den ersten Jahrhunderten nach den Zeiten der Apostel gründen
und bilden halfen, und welche man auch Kirchenväter, Lat. Patres, zu nennen
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