Das Kirchengeboth
Das Kirchengeboth,
[
1583-1584] des -es, plur. die -e, in der
Römischen Kirche, ein von der Kirche, d. i. dem sichtbaren Oberhaupte
derselben, gegebenes sittliches Geboth, deren fünf sind; zum Unterschiede von
den zehen Gebothen Gottes.