Der Kirchenfriede
Der Kirchenfriede,
[
1583-1584] des -ns, plur. inus. 1) Der
Friede, d. i. die Einigkeit, der Glieder oder Lehrer einer Kirche in
gottesdienstlichen Angelegenheiten. Den Kirchenfrieden stören. 2) Der Friede,
d. i. öffentliche Sicherheit, gottesdienstlicher Orte, Personen und Sachen. Den
Kirchenfrieden brechen.