Der Kirchendiener
Der Kirchendiener,
[
1583-1584] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Überhaupt ein jeder, welcher ein gottesdienstliches Amt bey einer Kirche
verwaltet, wo besonders Prediger diesen Nahmen führen. 2) In engerer Bedeutung
verstehet man unter einem Kirchendiener denjenigen, welcher die geringern
Dienste an und in einer Kirche leistet, die Kirche auf- und zuschließet u. s.
f. Siehe Kirchner.