Kindeln
Kindeln,
[
1575-1576] verb. reg. welches nur im
gemeinen Leben üblich ist. 1) In das Kindbett kommen, als ein Neutrum, mit dem
Hülfs- worte haben; im gemeinen Leben anderer Gegenden kindern. 2) Jemanden
kindeln, ihn am Kindertage mit der Kindelruthe begrüßen.
S. Kindertag. [
1575-1576]