Kielhohlen
Kielhohlen,
[
1567-1568] verb. reg. act. welches nur in
der Schifffahrt üblich ist. 1) Ein Schiff kielhohlen, es auf die Seite legen,
um den Kiel und den untern Theil zu kalfatern und auszubessern; gleichsam, es
über den Kiel hohlen. 2) Einen Verbrecher kielhohlen, eine Schiffsstrafe, nach
welcher derselbe vermittelst eines an der großen Raa befestigten Taues in das
Wasser gelassen und unter dem Kiele des Schiffes durchgezogen wird. Das trockne
Kielhohlen, wenn er bis auf eine gewisse Tiefe unter das Wasser gelassen, und
schnell wieder herauf gezogen wird. So auch die Kielhohlung. Nieders.
kielhalen, Engl. to keelhale. [
1569-1570]