Ketteln
Ketteln,
[
1561-1562] verb. reg. act. welches das
Diminutivum von dem folgenden ist. 1) Verbinden überhaupt; in welchem Verstande
es nur im Bergbaue üblich ist, wo man Seile, wenn sie reißen, kettelt, d. i.
zusammen knüpfet. 2) Mit einer kleinen Kette befestigen, besonders in dem
zusammen gesetzten anketteln.