Der Keltersatz
Der Keltersatz,
[
1547-1548] des -es, plur. inus. in
einigen Gegenden, das Recht, welches man hat, eine Bannkelter zu halten, d. i.
den Wein anderer in seiner Kelter auszupressen, der Kelterbann; ingleichen der
Bezirk über welchen sich dieses Recht erstrecket.