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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Kellern | | Die Kellerschabe

Das Kellerrecht

Das Kellerrecht, [1545-1546] des -es, plur. die -e. 1) Die Gerechtsamen, Freyheiten eines fürstlichen oder öffentlichen Kellers. An die Fässer zu klopfen, um zu hören, ob sie voll sind, ist wider das Kellerrecht. 2) Dasjenige, was in Ansehung der Gäste und Fremden in einem herrschaftlichen Weinkeller üblich ist; wohin unter andern auch der Willkommen gehöret.
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