Das Kellerrecht
Das Kellerrecht,
[
1545-1546] des -es, plur. die -e. 1) Die
Gerechtsamen, Freyheiten eines fürstlichen oder öffentlichen Kellers. An die
Fässer zu klopfen, um zu hören, ob sie voll sind, ist wider das Kellerrecht. 2)
Dasjenige, was in Ansehung der Gäste und Fremden in einem herrschaftlichen
Weinkeller üblich ist; wohin unter andern auch der Willkommen gehöret.