Der Kellermeister
Der Kellermeister,
[
1545-1546] des -s, plur. ut nom. sing.
dessen Gattinn die Kellermeisterinn, der erste unmittelbare Vorgesetzte eines
großen, besonders herrschaftlichen Bier- oder Weinkellers, welcher so wohl den
Einkauf des Getränkes als dessen Erhaltung zu besorgen hat. Er wird an einigen
Höfen Haus- oder Hofkellner genannt, ist aber an andern noch von demselben
unterschieden.