* Der Kaufschlag
* Der Kaufschlag,
[
1525-1526] des -es, plur. inus. ein im
Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, für Kaufhandel, Handlung, welches noch im
Ober- und Niederdeutschen gangbar ist, wo auch kaufschlagen so wohl kaufen, als
handeln bedeutet. Vermuthlich in Beziehung auf den Handschlag, womit ein
Kaufvertrag oft befestiget wird. In weiterer Bedeutung ist der Kaufschlag in
einigen Gegenden ein jeder Contract.