Die Kauflehen
Die Kauflehen,
[
1523-1524] plur. ut nom. sing. die Lehen
oder Lehenwaare, welche man in einem erkauften lehnbaren Bauergute dem
Lehensherren bezahlet, die Kauflehnwaare; zum Unterschiede von der Sterbelohn,
Erblehen u. s. f. An andern Orten der Kaufhandlohn, die Anfahrt, der Leihkauf,
der Ehrschatz u. s. f.
S. Handlohn und Lehenwaare.