Der Kauf
Der Kauf,
[
1519-1520] des -es, plur. die Käufe, von
dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des
Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes
Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als auch von dem Tausche, und
andern Arten der Erwerbung des Eigenthumes einer Sache. 1) Eigentlich, die
Handlung, da man das Eigenthum über eine Sache auf diese Art erwirbt. Etwas
durch Kauf an sich bringen. Einen guten, einen schlechten Kauf thun. Silber,
das im Kaufe gänge und gebe war. 1 Mos. 23, im Handel und Wandel. Waaren auf
den Kauf machen, in engerer Bedeutung, im Gegensatze der bestellten Arbeit,
oder der bestellten Waare; wo es doch so wie in der folgenden Redensart
zunächst den Verkauf bedeutet, (
S. Kaufen,) Etwas zu Kauf haben, im gemeinen Leben, es
feil haben.
Apollo hat als Arzt viel herrliches zu Kauf, Haged.
Das ist hier nicht zu Kauf, auch nur im gemeinen Leben, das
ist hier nicht feil, ist hier nicht für Geld zu haben. Sprichw. Kauf gehet vor
Miethe. So auch in den Zusammensetzungen Ankauf, Aufkauf, Einkauf, Verkauf,
Vorkauf. 2) Der um deßwillen mit dem Verkäufer geschlossene Vertrag; der
Kaufvertrag. Einen Kauf treffen, schließen, machen. Der Kauf ist gemacht.
Jemanden Geld auf den Kauf bezahlen, Zur Sicherheit oder Befestigung des
Vertrages. Einem den Kauf nicht halten. Den Kauf brechen. Der Kauf gehet
zurück. Etwas mit in den Kauf eindingen. Einen Kauf wieder aufheben. 3)
Figürlich, der Preis, um welchen man etwas kauft, ohne Plural und im gemeinen
Leben; der Kaufpreis. Hier ist alles gut Kauf, um einen billigen Preis zu
haben. Den Kauf steigern und ringern, 1 Mos. 25, 16. Der Marktkauf, der
Marktpreis. Ingleichen in der zweyten Endung. Etwas guten Kaufes geben,
wohlfeil. Das ist hier guten Kaufes. Wie auch figürlich. Ich glaubte nicht, daß
ich hier so leichten Kaufes wegkommen würde, so wohlfeil, mit einem so geringen
Schaden. Er wird es schon nähern Kaufes geben, schon wohlfeiler; ingleichen
figürlich, er wird schon nachgeben, von seinem Stolze, Trotze, oder hohen
Ansprüchen nachlassen. 4) Das für eine Sache bezahlte oder verglichene Geld;
doch nur in den Zusammensetzungen Reukauf, Leihkauf, Handkauf, Weinkauf u. s.
f. Anm. Bey dem Ottfried Kouf, bey dem Notker Chouf, im Nieders. Koop, im
Angels. Ceap, im Schwed. Kioh, im Isländ. Kaup. Nach noch weitern Figuren
bedeutet Chouf in den Monseeischen Glossen so wohl die Waare, als den Wucher. (
S. Kaufen,) Der Plural, welcher im Hochdeutschen nur
selten vorkommt, kann doch immer gebraucht werden, so oft in den beyden ersten
Bedeutungen mehrere Handlungen angedeutet werden sollen.
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1521-1522]