Der Katzenritter
Der Katzenritter,
[
1517-1518] des -s, plur. ut nom. sing.
eine Art ehemahliger Klopffechter, welche sich um des Gewinstes willen mit
Thieren in ein Gefecht einließen; zum Unterschiede von den Marksbrüdern und
Federfechtern. In der alten Nürnbergischen Reformation hieß es, wenn ein Sohn
ein Katzenritter sey, so könne er enterbt werden. In der neuen Reformation ließ
man diese Stelle weg, vielleicht weil diese Art der Klopffachter bereits
ungewöhnlich geworden war.
S. Katzbalgen und 3. Katze.