Kasteyen
Kasteyen,
[
1511-1512] verb. reg. act. welches aus
dem Latein. castigare in die kirchliche Schreibart eingeführet worden, und in
der Römischen Kirche am üblichsten ist. Sich oder seinen Leib kasteyen, ihm um
Gottes willen, oder zur Unterdrückung sinnlicher Begierden wehe thun,
unangenehme Empfindungen verursachen. Am zehenden Tage des siebenden Monden
sollt ihr euern Leib casteyen, 3 Mos. 16, 29. Wer seinen Leib nicht casteyet an
diesem Tage u. s. f. Kap. 23, 29. Da du dich casteytest vor deinem Gott, Dan.
10, 12. Daher die Kasteyung, bey dem Ottfried und Notker Kestiga, Chestiga,
auch in der mehr eigentlichen aber veralteten Bedeutung der Züchtigung. Da
dieses Wort am Ende schon eine ganz Deutsche Gestalt bekommen hat, so schreibt
man es auch billig vorn mit einem k.