3. Karten
3. Karten,
[
1507-1508] verb. reg. act. welches nur
noch für drehen, wenden, besonders im figürlichen Verstande üblich ist. Er
wußte die Sache so zu karten, daß es niemand erfuhr, es so einzurichten, ihr
eine solche Wendung zu geben. Wir müssen es so karten, daß wir außer Verdacht
bleiben. Es scheinet nicht, daß es in dieser Bedeutung von dem vorigen
Zeitworte abstamme, sondern daß es vielmehr als ein Iterativum zu kehren,
wenden, drehen, ehedem kahren, oder auch zu karen, zubereiten, gehöret.
S. 3. Karte und Gärben.