3. Kappen
3. Kappen,
[
1497-1498] verb. reg. act. ein altes
Wort, welches schneiden oder hauen, bedeutet, und noch in vielen Fällen des
gemeinen Lebens üblich ist. 1) Abschneiden, abhauen; besonders im
Niedersächsischen. Das Ankertau kappen, in der Schifffahrt, es abhauen, wenn
man nicht Zeit hat, den Anker aufzuwinden. Den Mast kappen, ihn abhauen.
Besonders das Oberste, den Gipfel eines Dinges abhauen. Die Bäume kappen, die
Wipfel abhauen, im Nieders. auch pollen, von Poll, der Gipfel, wofür auch
köpfen, koppen, kuppen, und im Diminut. köpfeln, kipfeln, küpfeln üblich sind.
2) Verschiedenen, castriren, wo es besonders im gemeinen Leben von dem
Verschneiden der Hähne und Hühner gangbar ist; kapaunen. Ein gekappter Hahn,
ein Kapaun.
S. Kapphahn. Anm. Im Nieders. gleichfalls kappen, im
Schwed. kappa, im Engl. to chipp, chopp, im Franz. couper, im mittlern Lat.
coppare, copulare, im Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - . Vielleicht zunächst von Kopp, Kopf, das Ende eines Dinges. So
fern es hauen überhaupt bezeichnet, bedeutete davon im mittlern Lat. Chapuisius
einen Zimmermann. [
1499-1500]