Die Kanzelleyschrift
Die Kanzelleyschrift,
[
1495-1496] plur. die -en. 1)
S. Kanzelleybuchstab, wo der Plural nur von mehrern
Arten üblich ist. 2) Auf Kanzelleyschrift sitzen, das Vorrecht haben, auf
seinem Gute nur aus der Kanzelley eines obern Gerichtes Verboth und Geboth
annehmen zu dürfen, ohne Plural; im Gegensatze des Sitzens auf Amtsschrift.
S. Schriftsässig.