Die Kanzelley
Die Kanzelley,
[
1495-1496] plur. die -en, 1. Eigentlich,
gleichfalls ein mit Schranken abgesonderter Ort; in welchem Verstande es aber
nicht gebräuchlich ist. 2. In engerer Bedeutung. 1) Der mit Schranken
eingeschlossene Ort, in welchem sich die Mitglieder eines Gerichtes oder
Collegii versammeln, um von den Parteyen und Zuschauern abgesondert zu seyn,
und dieses Collegium und Gericht selbst. In welchem Verstande doch nur noch
geringere und kleinere Dikasteria diesen Nahmen führen, besonders die zur
Verwaltung der Landesgeschäfte der Grafen und geringern Reichsstände
angestellten Collegia, da Fürsten dergleichen Dikasteria Regierungen zu nennen
pflegen, und diese den Reichsgrafen nicht zugestehen wollen. Die vorsitzende
Person einer solchen Kanzelley wird alsdann auch nicht Kanzler, sondern
Kanzelley-Director und Kanzelley-Verwalter genannt. 2) Der Ort, wo die
Schriftliche Ausfertigung allgemeiner Angelegenheiten Einer Art geschiehet, und
wo die dahin gehörigen Urkunden und Schriften aufbewahret werden; ingleichen
die dazu bestellten Personen, deren Haupt der Kanzler ist. In diesem Verstande
haben fast alle wichtige Collegia, deren Geschäfte von beträchtlichem Umfange
sind, besonders die obern Dikasteria, ihre eigene Kanzelleyen, wo die
schriftlichen Ausfertigungen geschehen, und die dahin gehörigen Briefschaften
verwahret werden. Daher die Reichskanzelley, die Kriegskanzelley, die
Hofkanzelley, die Lehenskanzelley, die Jagdkanzelley u. s. f. Im gemeinen Leben
wird es gemeiniglich in Kanzley zusammen gezogen. Aus dem mittlern Lat.
Cancellaria, und dieß gleichfalls von Cancellus.