Die Kammer-Taxe
Die Kammer-Taxe,
[
1487-1488] plur. die -n, die von einer
fürstlichen Finanz-Kammer gemachte und angenommene Taxe gewisser Dinge, welche,
was das Getreide betrifft, gemeiniglich nach einem Durchschnitte von mehrern
Jahren bestimmt wird.