Die Kammer-Musik
Die Kammer-Musik,
[
1487-1488] plur. inus. 1) Die Musik, so
fern sie für die Kammer, d. i. für die Zimmer großer Herren bestimmt ist; zum
Unterschiede von der Kirchen- und Theater-Musik.
S. Kammer 3.
1) (a). 2) Alle zu einer fürstlichen musikalischen
Capelle gehörigen Personen.