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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Kammergraf | | Der Kammerheiduck

Der Kammergut

Der Kammergut, [1485-1486] des -es, plur. die -güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u. s. f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz-Kammer stehet; ein Domänen-Gut Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem Nahmen der landesfürstlichen Ämter, Vogtenen u. s. f. bekannt. In engerer Bedeutung unterscheidet man noch die Kammergüter, welche zur Bestreitung der Regierungskosten gehören, von den eigenen oder Schatullen-Gütern eines Landesherren.
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