Die Kämmerey
Die Kämmerey,
[
1483-1484] plur. die -en, die zur Kämmer
in den drey ersten engern Bedeutungen dieses Wortes gehörigen Personen, die
unter der Aufsicht eines Kämmerers stehenden Personen, die Expedition, von
welcher die dahin gehörigen Sachen ausgefertiget werden, und der Ort, wo
dieselbe ihre Sitzungen hat. Siehe Kämmerer 1. Besonders die zur Verwaltung der
Einkünfte eines Stiftes, einer Stadt oder Gemeinheit gehörigen Personen, der
Ort, wo sie sich versammeln, der Ort wo diese Einkünfte verwahret werden, und
diese Einkünfte selbst; wo Kämmerey in kleinen Staaten eben das ist, was Kammer
in größern bedeutet.
S. Auch Kämmerer 4. [
1485-1486]