Das Kammeramt
Das Kammeramt,
[
1483-1484] des -es, plur. die -ämter. 1)
Ein Amt an einer fürstlichen Finanz-Kammer, welches von derselben abhängt, und
von ihr vergeben wird; die Kammerbedienung. 2) In einigen Gegenden, z. B. zu
Wien, ein Amt oder Collegium, welches die öffentlichen Einkünfte der Stadt
verwaltet, und in andern Städten die Kämmerey genannt wird.