Die Kabelung
Die Kabelung,
[
1459-1460] plur. die -en, von dem
Zeitworte kabeln, 1) Die Vertheilung oder der Verkauf einer Sache nach einem
Lose, besonders in Niedersachsen, wo die Waaren oft auf diese Art versteigert
werden. Am Niederrheine wird daher eine Auction der Weine eine Gabelung oder
besser eine Kabelung genannt, weil die Weine alsdann in Kabeln oder Lose
getheilet werden. 2) Der zu einem solchen Verkaufe bestimmte Theil einer Sache
selbst. Eine Kabelung Wein. Nieders. Kabeling, Kabelung.
S. 3. Kabel.