Die Justiz
Die Justiz,
[
1455-1456] plur. inus. aus dem Lat.
Justitia, so wohl die Handhabung des Rechtes, als auch die dazu verordneten
Personen, ingleichen der Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden.
Daher die Justiz-Pflege, die Handhabung des Rechtes, die Rechtspflege, der
Justiz-Rath, des -es, plur. die -Räthe, ein fürstlicher Rath, welcher für die
Handhabung des Rechtes und der Gerechtigkeit sorget, welches in den meisten
Provinzen eine Pflicht der Hofräthe ist. Zu Wien befindet sich eine
kaiserlich-königliche oberste Justiz-Stelle, welche außer dem Präsidenten
verschieden Hofräthe als Beysitzer hat.