Der Jüngling
Der Jüngling,
[
1453-1454] des -es, plur. die -e, eine
junge Person männlichen Geschlechtes. 1. * Eigentlich, sie mag verheirathet
seyn oder nicht, so wie Jungfrau ehedem eine solche Person weiblichen
Geschlechtes bedeutete. In dieser jetzt veralteten Bedeutung kommt es noch
einige Mahl in der Deutschen Bibel vor. Ausgenommen was die Jünglinge verzehret
haben, 1. Mos. 14, 24; wofür Michaelis die Knechte setzet. Und standte hin
Jünglinge aus den Kindern Israel u. s. f. 2 Mos. 24, 5; Diener, Michael. Ios.
6, 23 heißen die Kundschafter, welche bey der Nahab gewesen waren, Jünglinge.
2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine junge Person männlichen
Geschlechtes von dem Ende des Knabenalters an bis zu dem männli- chen Alter. 1)
Eigentlich. Ein schöner muntrer Jüngling. Ein Jüngling werden, die Kinderjahre
verlassen. Er ist kein Jüngling mehr, ist schon bey Jahren. 2) Figürlich, dem
Verstande, der Erfahrung nach. In der ersten Jugend seinen Verstand anbauen,
und die Fortsetzung im Alter unterlassen, macht 60 und 80 Jahre Jünglinge,
Gell. Anm. Bey dem Ulphilas Juggalaud, im Tatian Jungo, ein Junge, im
Schwabenspiegel Jüngeling. Ehedem sagte man auch im weiblichen Geschlechte
Jünglinginn, welches aber veraltet ist, daher man dafür nunmehr ein junges
Frauenzimmer sagen muß.