Die Jagdfolge
Die Jagdfolge,
[
1411-1412] plur. inus. 1) Die
Verbindlichkeit, dem Grund- oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d. i.
ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen
Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes oder flüchtiges Wild
in eines andern Gehäge aufzusuchen und sich zuzueignen.