Der Junge
Der Junge,
[
1447-1448] des -n, plur. die -n, das
vorige Beywort als ein Hauptwort gebraucht, wo es wider die Art solcher
Hauptwörter auch mit dem Artikel der Einheit, ein Junge, und nicht ein Junger
lautet. 1. Überhaupt, eine junge Person männlichen Geschlechtes, welche das
Jünglingsalter noch nicht erreicht hat, so wie Mädchen eine solche Person
weiblichen Geschlechtes bezeichnet; wo es doch nur in der niedrigen und
vertraulicher Sprechart üblich ist, und oft einen verächtlichen Nebenbegriff
hat, daher in der anständiger Sprechart Knabe dafür gebraucht wird. Ein kleiner
Junge, ein guter Junge, in der vertraulichen Sprechart, ein guter junger
Mensch, wenn er gleich schon ein Jüngling oder Mann ist. Ein Bauerjunge,
Hirtenjunge, Gänsejunge, Schuljunge u. s. f. wofür man in der anständigen
Sprechart ein Bauernknabe, Hirtenknabe, Gänseknabe, Schulknabe sagt. 2.
Besonders. 1) Ein Lehrling, bey den Handwerkern, Künstlern und Kaufleuten, wo
sich denn dieses Wort nicht so wohl auf das Alter, als vielmehr auf die
Lehrjahre beziehet, indem ein solcher Mensch im gemeinen Leben so lange ein
Junge heißt, bis seine Lehrjahre vorüber sind, und er los gesprochen worden. In
den anständigern Sprecharten ein Lehrling. Einen Jungen aufdingen, los sprechen
u. s. f. Ein Schneiderjunge, Schusterjunge u. s. f. Einige Künstler und
Handwerker pflegen ihre Lehrlinge in der anständigen Sprechart Bursche zu
nennen. 2) Ein Knabe, so fern er zur Aufwartung bestimmt ist, und seiner Jugend
wegen noch nicht ein Bedienter genannt werden kann; gleichfalls nur im gemeinen
Leben und mit Verachtung. Einen Jungen annehmen. Sich einen Jungen halten. Im
Tatian ist Jungo ein Jüngling. Im Nieders. hat man auch das Diminut. Jünsken,
Jüngelken, für Knäbchen.