Die Jugend
Die Jugend,
[
1445-1446] plur. car. das Abstractum des
Beywortes jung, der Zustand, da man jung ist. 1. Eigentlich, im Gegensatze des
Alters. 1) Überhaupt, der Zustand eines Dinges, nach welchem erst eine kurze
Zeit seit dessen Entstehen verflossen ist, wo es doch nur in einigen einzelnen
Fällen gebraucht wird. Die Jugend des Bieres, des Weines. 2) Am häufigsten und
gewöhnlichsten, von der kurzen, seit der Geburt eines lebendigen Geschöpfes
verflossenen Dauer. Die Jugend eines Kindes. Es ist noch die bloße Jugend bey
ihm. Man muß es seiner Jugend zu Gute halten. Von Jugend an, von Jugend auf.
Die Jugend ist überhaupt dem Alter entgegen gesetzet. In engerer Bedeutung
stehet sie dem männlichen Alter entgegen, und begreift die Lebenszeit von dem
ersten bis 25sten oder 30sten Jahre. In der engsten Bedeutung, wo sie auch noch
von der Kindheit unterschieden wird, macht sie das so genannte Jünglingsalter
aus. 2. Figürlich, junge Personen beyderley Geschlechtes, Kinder und Jünglinge.
Die unerzogene Jugend. Die leichtsinnige Jugend. Der Jugend ein gutes Exempel
geben. Anm. Schon im Isidor Jugundhi, bey dem Ottfried und Notker Jugend. Aus
dem Nieders. Jögd, Holländ. Jeugd, Angels. Geoguthe, Jogoth und Juguth, und
Engl. Youth, erhellet, das dieses Wort anfänglich mit der Endung der
Abstractorum -de, Jungde geheißen, woraus durch eine nicht ungewöhnliche
Versetzung der Sylben nochmahls Jugend geworden, so wie aus Tögde unser
heutiges Tugend entstanden ist. Mit andern Ableitungssylben kommen bey dem
Ottfried auch Jungi, und im Nieders. Junkheit, für Jugend vor. Im alt Franz.
kommt für Jeunesse gleichfalls Jouent vor.