Jucken
Jucken,
[
1441-1442] verb. reg. welches auf
doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, den
ersten und leichtesten Grad des Schmerzens verursachen, welches von salzigen
Feuchtigkeiten geschiehet, wenn sie die Nervenfäserchen unter der Haut reizen;
eine Empfindung, welche das Mittel zwischen einer angenehmen und schmerzhaften
Empfindung ist. Es wird als ein unpersönliches Zeitwort und zwar am häufigsten
mit der vierten Endung der Person gebraucht. Die Haut, der Fuß, der Finger
juckt mich, ich habe diese Empfindung an der Haut, an dem Fuße, an dem Finger.
Nun juckt mich das Schienbein abscheulich, Gell. Auch ohne Person. Die Wunde
juckt, verursacht diese Empfindung. Sie kratzt sich so lange ihre Haut noch
juckt. Figürlich, doch nur im gemeinen Leben. Der Buckel juckt ihn, sagt man
von jemanden, der gleichsam nach Schlägen ringet; die Ohren jucken ihn, wenn
jemand eine unruhige Begierde nach Neuigkeiten blicken lässet. Oft wird es auch
mit der dritten Endung der Person gebraucht. Nach dem ihnen die Ohren jucken, 2
Timoth. 4, 3. Daher das Jucken, des -s, plur. car. diese Empfindung selbst, und
in engerer Bedeutung, besonders in Niedersachsen; die Krätze. 2. Als ein
Activum, eine juckende Stelle reiben oder kratzen, doch nur im gemeinen Leben.
Wenn sich das Kind oft in der Nase juckt, so hat es Würmer. Ich will dich
jucken. Sprichw. Jucken und Borgen thut nur kurze Zeit wohl. Anm. Im Nieders.
jöcken, im Holländ. jeuken, im Engl. to yuck, im gemeinen Leben der
Hochdeutschen auch jücken. Es gehören zu dem Geschlechte des Wortes Eck, und
dem veralteten ecken, stecken, brennen, wovon es vermittelst des vorgesetzten j
gebildet worden.
S. Ecke und Ekel. Um deßwillen ist auch die vierte
Endung der Person bey dem Neutro richtiger als die dritte, weil jucken
eigentlich ein thätiges Zeitwort ist, welches als solches die vierte Endung
erfordert. [
1443-1444]