Jagdbar
Jagdbar,
[
1411-1412] -er, -ste, adj. et adv. was
gejaget werden kann, doch nur in engerer Bedeutung, was mit Nutzen, oder den
Regeln der Jägerey zu Folge gejaget werden kann. In diesem Verstande ist ein
jagdbarer Hirsch bey den Jägern, ein Hirsch, welcher wenigstens zehen Enden auf
dem Kopfe hat, der sieben völlige Jahre alt ist, da er seine ordentliche Höhe
und Gestalt hat.