Jubilieren
Jubilieren,
[
1441-1442] verb. reg. aus dem Lat.
jubilare, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben, seine Freude durch ein lautes Freudengeschrey, und in
weiterer Bedeutung, durch frohe Worte an den Tag legen, jauchzen; bey dem
Notker uuunnisingon, hugesingon, Wonne, Lust, singen, ingleichen niumeien. Über
etwas jubilieren. 2. Als ein Activum, wo es doch nur in einigen Gegenden, und
besonders im Österreichischen üblich ist, einen Bedienten Alters wegen seiner
Dienste mit Beybehaltung der halben Besoldung entlassen; vermutlich, so fern
solches gemeiniglich nach geleisteten funfzigjährigen Diensten geschiehet. Ein
jubilirter Steuereinnehmer, Hofbedienter u. s. f. Im mittlern Lateine ist
Jubilaeus ein alter hundertjähriger Mann, und Jubilarius eine Person, welche
funfzig Jahre in einem gewissen Zustande zugebracht hat. Anm. Als ein Activum
stammet es von Jubiläum, als ein Neutrum aber von Jubel her, welches, dem
Festus zu Folge, bey den Römern der laute Ausbruch der ausschweisenden Freude
war, so wie es im Deutschen juch! ist.