Das Jubeljahr
Das Jubeljahr,
[
1441-1442] des -es, plur. die -e, 1) Bey
den ehemaligen Juden war allemahl das 50ste Jahr ein -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - oder Jubeljahr, da den die Felder
ruhen mußten, die Leibeigenen ihre Freyheit bekamen, und die veräußerten Güter
wieder an ihre Herren fielen. Man leitet es in dieser Bedeutung entweder von
-
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - her, und erkläret durch
annum reductionis, oder von -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - , ein Widder, weil es durch den Schall der Widderhörner verkündiget
wurde, daher es auch in der Deutschen Bibel das Halljahr genannt wird. 2) In
der Römischen Kirche fing Bonifacius VIII. 1300 an, das erste Jahr eines neues
Jahrhundertes für ein Jubeljahr oder Jubiläum zu erklären, und allen, welche in
demselben gewisse Kirche besuchen würden, einen großen Ablaß zu ertheilen,
daher es auch das Ablaßjahr genannt wurde. Clemens VI. erklärete 1350 jedes
funfzigstes, sein Nachfolger Urban VI. 1389 jedes drey und dreysigtes, und
endlich Sixtus IV. 1475 jedes fünf und zwanzigstes Jahr für ein Jubeljahr,
welche Einrichtung auch noch Statt findet. 3) In weiterer Bedeutung wird das
hunderste Jahr, und in manchen Fällen auch das funfzigste Jahr von einer
merkwürdigen Begebenheit an, ein Jubeljahr oder Jubiläum genannt, und unter
diesem Nahmen mehrmahls gefeyert. Das Jubeljahr eines Ehepaares, oder dessen
Jubiläum, das funfzigste Jahr dessen Ehestandes.