Die Jubelhochzeit
Die Jubelhochzeit,
[
1441-1442] plur. die -en, das feyerliche
Andenken seiner vor funfzig Jahren begangenen Hochzeit, welche von Eheleuten,
welche funfzig Jahre mit einander im Ehestande gelebet haben, zuweilen sehr
feyerlich begangen wird, da denn der Ehegatte der Jubelbräutigam, dessen Gattin
aber Jubelbraut genannt wird.